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BFH Beschluss v. - X B 59/22

Gesetze: AO § 174 Abs. 5 Satz 2; KStG § 32a Abs. 2;

Beiladung und Ablauf der für den Beigeladenen geltenden Festsetzungsfrist

Leitsatz

1. NV: Für die Beiladung eines Dritten nach § 174 Abs. 5 Satz 2 AO genügt einerseits bereits die bloße Möglichkeit einer Folgeänderung, über deren Vorliegen im Beiladungsverfahren nicht abschließend zu entscheiden ist; andererseits ist eine Beiladung aber nicht zulässig, wenn eindeutig und zweifelsfrei feststeht, dass die Festsetzungs- bzw. Feststellungsfrist gegenüber dem Dritten abgelaufen ist.

2. NV: Die Beiladung einer Kapitalgesellschaft zu einem gegen den Einkommensteuerbescheid des Gesellschafters gerichteten Klageverfahren ist trotz Ablaufs der für die Körperschaftsteuerfestsetzung der Kapitalgesellschaft geltenden regulären Festsetzungsfrist zulässig, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die streitige Änderung des Einkommensteuerbescheids des Gesellschafters auf der Berücksichtigung einer verdeckten Einlage beruht und deshalb gegenüber der Kapitalgesellschaft die Änderungsnorm des § 32a Abs. 2 Satz 1 KStG und die Ablaufhemmung des § 32a Abs. 2 Satz 2 KStG anwendbar sein könnte.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2022:B.291122.XB59.22.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2023 S. 73 Nr. 3
BFH/NV 2023 S. 257 Nr. 3
WAAAJ-30858

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