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BFH Beschluss v. - VII B 184/21

Gesetze: FGO § 114 Abs. 1 Satz 1; FGO § 41; GSA Fleisch § 6a Abs. 2; GSA Fleisch § 6b; AEntG § 6 Abs. 9;

Die Entscheidung ist nachträglich zur Auswertung bestimmt worden.

Leitsatz

Einordnung als Betrieb der Fleischwirtschaft - zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung

NV: Hat die Zollverwaltung bei einem Unternehmen bereits konkrete Prüfungsmaßnahmen nach §§ 2 ff. SchwarzArbG durchgeführt und wird das Unternehmen in anderem Zusammenhang (hier: Strom- und Energiesteuer sowie Sozialversicherung) als Betrieb der Fleischwirtschaft eingeordnet, kann sich daraus ein Rechtsverhältnis i.S. von § 41 Abs. 1 FGO und ein berechtigtes Interesse ergeben, das zur Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 114 FGO führt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2022:B.220922.VIIB184.21.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2023 S. 263 Nr. 3
XAAAJ-30862

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