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BSG Beschluss v. - B 5 R 88/22 B

Gesetze: § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 2 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG

Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsatzrüge - fortbestehende Klärungsbedürftigkeit - Berücksichtigung neuer Rechtsprechung - nachträgliche Divergenz - Begründung der Divergenz mit einem vor Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist verkündeten, aber noch nicht abgesetzten Urteil

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2022:231122BB5R8822B0

Fundstelle(n):
YAAAJ-31248

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