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BFH Urteil v. - IV R 109/84 BStBl 1986 II S. 806

Gesetze: EStG § 3 Nr. 11EStG § 24 Nr. 1aEStG § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2

Zuschüsse an Omnibusunternehmen, die dem Ausgleich von Kostenunterdeckungen bei der Beförderung von Schülern dienen, unterliegen der Gewinnbesteuerung und sind nicht tarifbegünstigt

Leitsatz

Ausgleichsleistungen der öffentlichen Hand für Kostenunterdeckungen bei der Beförderung von Schülern durch private Omnibusunternehmen unterliegen der Einkommensteuer. Es handelt sich auch nicht um tarifbegünstigte Entschädigungen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 806
WAAAA-92238

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