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BFH Urteil v. - I R 18/20

Gesetze: FGO § 99 Abs. 1; UmwStG 2006 § 22 Abs. 2

Zulässigkeit eines Zwischenurteils nach § 99 Abs. 1 FGO

Leitsatz

NV: Voraussetzung für den Erlass eines Zwischenurteils als sog. Grundurteil (über den Grund des Anspruchs, § 99 Abs. 1 FGO) ist die positive Feststellung des Gerichts, dass nach hoher Wahrscheinlichkeit der Klageanspruch in irgendeiner Höhe besteht (vgl. Senatsbeschluss vom  - I B 53/12, BFH/NV 2013, 1561, m.w.N.).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2022:U.111022.IR18.20.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 149 Nr. 4
BFH/NV 2023 S. 266 Nr. 3
NJW 2023 S. 9 Nr. 6
PAAAJ-31397

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