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BFH Urteil v. - IV R 82/85

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2

Arbeitsverhältnis gestaltet sich nur ausnahmesweise zu Gesellschaftsverhältnis und Mitunternehmerschaft um

Leitsatz

Es kann nur ausnahmsweise angenommen werden, daß sich ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu einem Gesellschaftsverhältnis und zur Mitunternehmerschaft umgestaltet hat.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStbl 1987 S. 111
OAAAA-92271

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