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BFH Urteil v. - IV R 235/84 BStBl 1987 II S. 124

Gesetze: EStG 1975 § 15 Abs. 1 Nr. 2StBerG §§ 2, 35, 40

Steuerberatung durch Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (Innengesellschaft) gewerblich, wenn ein Gesellschafter berufsfremd

Leitsatz

Schließen sich ein Steuerberater und eine Person, die mangels Prüfung zum Steuerberater nicht behördlich bestellt ist, zum gemeinsamen Betrieb einer Steuerberatungspraxis in Form einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (Innengesellschaft) zusammen, so erzielen sie als Mitunternehmer Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 124
MAAAA-92276

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