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BGH Urteil v. - 5 StR 351/22

Gesetze: § 29 Abs 1 S 1 BtMG, § 13 Abs 1 StGB, § 27 Abs 1 StGB

Besitzwillen als Voraussetzung für den Besitz von Betäubungsmitteln; Beihilfe bei Kenntnis und Billigung der Lagerung von Betäubungsmitteln

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:081222U5STR351.22.0

Fundstelle(n):
TAAAJ-31776

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