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Oberste Finanzbehörden der Länder - S 3810 BStBl 2023 I S. 204

Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten bei beschränkter Steuerpflicht; Konsequenzen aus dem -

Bezug:

Bezug: BStBl 2016 II S. 230

Bezug: BStBl 2016 II S. 228

Der - (BStBl 2023 II 156) entschieden, dass die Nichtabzugsfähigkeit von Pflichtteilsverbindlichkeiten als Nachlassverbindlichkeiten in Fällen der beschränkten Steuerpflicht nach § 10 Absatz 6 Satz 2 ErbStG nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Es liegt eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit vor.

Nach § 10 Absatz 6 Satz 2 ErbStG ist die Abzugsfähigkeit der Schulden und Lasten vom wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem erworbenen Inlandsvermögen abhängig. Bei Pflichtteilsverbindlichkeiten besteht kein wirtschaftlicher Zusammenhang mit einzelnen Vermögensgegenständen (, BStBl 2016 II S. 230), sodass sie in Fällen der beschränkten Steuerpflicht nicht abzugsfähig sind. Bei unbeschränkter Steuerpflicht sind Pflichtteilsverbindlichkeiten unabhängig von einem wirtschaftlichen Zusammenhang vorbehaltlich einer eventuellen Abzugsbeschränkung nach § 10 Absatz 6 Satz 5 ff. ErbStG abzugsfähig. Dies fuhrt dazu, dass Erbschaften zwischen Gebietsfremden, die Inlandsvermögen im Sinne des § 121 BewG betreffen, einer höheren steuerlichen Belastung unterliegen als Erbschaften im Fall der unbeschränkten Steuerpflicht.

Zur unionsrechtskonformen Auslegung des § 10 Absatz 6 Satz 2 ErbStG gelten die ...

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