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BGH Beschluss v. - XI ZB 10/21

Gesetze: § 13 Abs 1 Nr 1 VerkaufsprospektG vom , § 44 Abs 1 S 1 BörsG vom , §§ 44ff BörsG vom , § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 311 Abs 2 BGB

Spezialgesetzliche Prospekthaftung: Vorrang gegenüber einer bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung im weiteren Sinn auch bei Zeichnung der Beteiligung erst nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist nach Veröffentlichung des Anlageprospekts

Leitsatz

Der Vorrang der spezialgesetzlichen Prospekthaftung gilt auch dann, wenn der Anleger seine Beteiligung erst nach Ablauf der in § 13 Abs. 1 Nr. 1 VerkProspG in der Fassung vom , § 44 Abs. 1 Satz 1 BörsG in der Fassung vom bestimmten Sechs-Monats-Frist gezeichnet hat.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:131222BXIZB10.21.0

Fundstelle(n):
AG 2023 S. 364 Nr. 10
BB 2023 S. 322 Nr. 7
NJW 2023 S. 1130 Nr. 16
ZIP 2023 S. 595 Nr. 11
AAAAJ-32079

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