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BGH Urteil v. - V ZR 263/21

Gesetze: § 18 Abs 1 WoEigG, § 18 Abs 2 WoEigG

Passivlegitimation für ordnungsgemäße Umsetzung eines WEG-Beschlusses

Leitsatz

Nach dem seit dem geltenden Wohnungseigentumsrecht trifft die Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer nicht mehr den Verwalter, sondern die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (Abgrenzung , BGHZ 219, 60 Rn. 15).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:161222UVZR263.21.0

Fundstelle(n):
NJW 2023 S. 8 Nr. 8
NJW-RR 2023 S. 226 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 7/2023 S. 456
NWB-Eilnachricht Nr. 7/2023 S. 456
YAAAJ-32259

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