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BGH Beschluss v. - 3 StR 372/21

Gesetze: § 30 Abs 1 Nr 4 BtMG

Betäubungsmittel: Grenzwerte nicht geringer Mengen psychoaktiver Stoffe

Leitsatz

Es beginnt die nicht geringe Menge der "neuen psychoaktiven Stoffe"

- 2-Fluormetamfetamin (2-FMA)

bei 10 Gramm 2-FMA-Base,

- 4-Fluormetamfetamin (4-FMA)

bei 10 Gramm 4-FMA-Base und

- 3-Methylmethcathinon (3-MMC)      

bei 25 Gramm 3-MMC-Base.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:211222B3STR372.21.0

Fundstelle(n):
VAAAJ-32260

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