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BFH Urteil v. - VIII R 252/80 BStBl 1987 II S. 33

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 2 Nr. 1EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2

Zu den Voraussetzungen einer Mitunternehmerschaft (hier: Mitunternehmerstellung des Komplementärs einer KG)

Leitsatz

Der persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft ist auch dann Mitunternehmer, wenn er keine Kapitaleinlage erbracht hat und im Innenverhältnis (zu dem Kommanditisten) wie ein Angestellter behandelt und von der Haftung freigestellt wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 33
LAAAA-92327

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