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BGH Beschluss v. - 4 StR 377/22

Gesetze: § 315c Abs 1 Nr 2 Buchst a StGB

Konkrete Gefährdung von Personen oder fremder Sachen durch Beinahe-Unfall

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:201222B4STR377.22.0

Fundstelle(n):
GAAAJ-32291

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