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BFH Urteil v. - I R 69/83 BStBl 1987 II S. 379

Gesetze: EStG § 49 Abs. 1 Nr. 4

Auslegung des Verwertungsbestandes - abweichend von Abschn. 92 Abs. 2 Satz 2 LStR - (hier: Marktbeobachter in Kuwait; Aufteilung des Arbeitsentgelts ggf. durch Schätzung)

Leitsatz

1. Unter Verwerten i.S. des § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG ist der Vorgang zu verstehen, durch den der Arbeitnehmer das Ergebnis seiner nichtselbständigen Arbeit seinem Arbeitgeber zuführt.

2. Unter Verwerten i.S. des § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG kann nur ein Nutzbarmachen gemeint sein, das an einem Ort geschieht, der von dem der Ausübung verschieden sein kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 379
LAAAA-92340

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