Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - IX B 81/21

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 96 Abs. 2; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 283; ZPO § 295;

Nichtzulassungsbeschwerde: qualifizierter Rechtsanwendungsfehler, Verletzung des rechtlichen Gehörs, Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht

Leitsatz

1. NV: Ein qualifizierter Rechtsanwendungsfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO liegt bei einem offensichtlichen materiellen oder formellen Rechtsfehler von erheblichem Gewicht vor, der die Entscheidung der Vorinstanz als willkürlich oder greifbar gesetzwidrig erscheinen lässt.

2. NV: Der Anspruch auf rechtliches Gehör i.S. von Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO verpflichtet das Gericht u.a., die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und sich mit dem entscheidungserheblichen Kern des Vorbringens auseinanderzusetzen.

3. NV: Als Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO kommen nur Verfahrensfehler des Gerichts, nicht aber Verfahrensfehler des FA in Betracht.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:B.120123.IXB81.21.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2023 S. 380 Nr. 4
WAAAJ-32478

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank