Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - V R 33/21 (V R 26/18)

Gesetze: AO §§ 14, 65; UStG §§ 4 Nr. 22 Buchst. a, 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 3; MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. i; MwStVO Art. 44;

Umsätze eines Vereins für Verkehrserziehung

Leitsatz

1. § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG ist entsprechend Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL richtlinienkonform auszulegen.

2. Bei einem Fahrsicherheitstraining liegen „Kurse belehrender Art“ i.S. von § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG vor, wenn es sich um eine Schulungsmaßnahme handelt, die zum Erwerb oder zur Erhaltung beruflicher Kenntnisse konkret geeignet ist (Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL i.V.m. Art. 44 Satz 1 Alternative 2 MwStVO).

3. Für die Steuerfreiheit als Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung kommt es nicht auf die Voraussetzungen des nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL steuerfreien Unterrichts an.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2022:U.171122.VR33.21.0

Fundstelle(n):
StuB-Bilanzreport Nr. 4/2023 S. 190
StuB-Bilanzreport Nr. 4/2023 S. 190
LAAAJ-32486

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank