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BGH Urteil v. - VI ZR 316/20

Gesetze: § 826 BGB

Leitsatz

Zur Haftung eines Fahrzeugherstellers nach § 826 BGB gegenüber dem Käufer eines Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall (hier: Vorteilsausgleich, Annahmeverzug).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:170123UVIZR316.20.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 321 Nr. 7
FAAAJ-32689

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