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BFH Urteil v. - VIII R 293/82 BStBl 1987 II S. 558

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2

Zur steuerlichen Anerkennung einer Gewinn- und Verlustverteilungsabrede, die nacheinander in eine KG eintretende Kommanditisten gleichstellt

Leitsatz

Wird bei der Gründung einer KG vereinbart, daß für die ersten beiden Geschäftsjahre die Gewinn- und Verlustverteilung in der Weise erfolgen soll, daß sämtliche in diesen beiden Geschäftsjahren eintretenden Kommanditisten gleichzustellen sind, und erhalten demzufolge die erst im zweiten Geschäftsjahr der KG beigetretenen Kommanditisten einen höheren Anteil am Verlust der KG, als die bereits im ersten Geschäftsjahr beigetretenen, so ist dies steuerlich anzuerkennen, wenn eine solche Gewinn- und Verlustverteilungsabrede betrieblich veranlaßt ist und der nach dem Beitritt eines jeden Kommanditisten im Geschäftsjahr erwirtschaftete Verlust hoch genug ist, um die diesen Kommanditisten zugerechneten Verlustanteile abzudecken.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 558
AAAAA-92374

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