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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 5 K 272/21

Gesetze: GrEStG § 6a

Kein Verzicht auf Behaltensfristen bei Abspaltung zur Aufnahme

Leitsatz

Die Behaltensfristen des § 6a Satz 4 GrEStG gelten auch für die Abspaltung zur Aufnahme.

Fundstelle(n):
ErbStB 2023 S. 108 Nr. 4
UVR 2023 S. 72 Nr. 3
BAAAJ-32767

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