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BGH Urteil v. - 3 StR 192/18

Gesetze: Art 20 Abs 3 GG, Art 316h S 1 StGBEG, § 76a Abs 2 S 1 StGB vom , § 76b Abs 1 StGB vom , § 78 Abs 1 S 1 StGB vom , § 78 Abs 1 S 2 StGB vom

Vorlage an das Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der strafrechtliche Vermögensabschöpfung im Lichte der grundrechtlichen Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes für Taten vor dem

Leitsatz

Art. 316h Satz 1 EGStGB ist mit den im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und in den Grundrechten verankerten Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes unvereinbar, soweit er § 76a Abs. 2 Satz 1 StGB i.V.m. § 78 Abs. 1 Satz 2 StGB sowie § 76b Abs. 1 StGB jeweils in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom (BGBl. I S. 872) in Fällen für anwendbar erklärt, in denen hinsichtlich der rechtswidrigen Taten, aus denen der von der selbständigen Einziehung Betroffene etwas erlangt hat, bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelung am Verfolgungsverjährung (§ 78 Abs. 1 Satz 1 StGB) eingetreten war.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:070319B3STR192.18.0

Fundstelle(n):
KAAAJ-32790

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