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BGH Urteil v. - V ZR 34/22

Gesetze: § 15a Abs 1 ZPOEG, § 53 Abs 1 Nr 1 JustG NW

Leitsatz

Ist ein nach § 53 Abs. 1 JustG NRW vorgeschriebenes Schlichtungsverfahren vor Klageerhebung durchgeführt worden, macht ein im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens vorgenommener Parteiwechsel auf Beklagtenseite keinen neuen Schlichtungsversuch erforderlich (Fortführung von Senat, Urteil vom - V ZR 9/10, NJW-RR 2010, 1726).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:161222UVZR34.22.0

Fundstelle(n):
NJW-RR 2023 S. 567 Nr. 8
CAAAJ-32797

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