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BGH Beschluss v. - 4 StR 445/21

Gesetze: § 64 S 1 StGB, § 267 Abs 6 S 1 StPO

Unterbringung eines betäubungmittelabhängigen Straftäters in einer Entziehungsanstalt: Begründung der Nichtanordnung; Gefährlichkeitsprognose bei Betäubungmitteldelikten zur Eigenkonsumfinanzierung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:110422B4STR445.21.0

Fundstelle(n):
ZAAAJ-32827

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