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BFH Urteil v. - VI R 91/85 BStBl 1987 II S. 623

Gesetze: EStG 1982 § 9 Abs. 1 Nr. 1EStG 1982 § 21EStG 1982 § 21a

Voller Abzug der Werbungskosten für ein Arbeitszimmer, auch wenn ein Dritter (Ehefrau) die Kosten - teilweise - getragen hat

Leitsatz

Benutzt in einer den Eheleuten als Miteigentümer zu je 1/2 gehörenden Eigentumswohnung der Ehemann allein ein Arbeitszimmer, so sind die auf dieses anteilig entfallenden Schuldzinsen für Verbindlichkeiten zur Anschaffung der Eigentumswohnung grundsätzlich ohne Rücksicht auf den halben Miteigentumsanteil der Ehefrau Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 623
ZAAAA-92383

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