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BFH Urteil v. - IX R 17/84 BStBl 1987 II S. 694

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7EStG §§ 7, 7b, 21a Abs. 3

Aufwendungen zur Beseitigung von Baumängeln vor Fertigstellung des Gebäudes als Herstellungskosten

Leitsatz

Aufwendungen für die Beseitigung von Baumängeln vor Fertigstellung des Gebäudes sind keine sofort abziehbaren Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern Herstellungskosten des Gebäudes.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 694
NAAAA-92403

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