Herstellen der Körperschaftsteuer-Ausschüttungsbelastung und Feststellung der für die Ausschüttung als verwendet geltenden Teilbeträge des Eigenkapitals. Die Ausschüttungsbelastung knüpft an den Abfluß der Gewinnausschüttung bei der Körperschaft an. Revisionsrechtliche Prüfung der Ausschüttungsbelastung
Leitsatz
Die Rechtmäßigkeit der vom FA angesetzten Ausschüttungsbelastung i.S. des § 27 Abs. 1 KStG 1977 kann nur dann revisionsrechtlich geprüft werden, wenn das FG die für die Ausschüttung verwendeten Teilbeträge des Eigenkapitals in seinem Urteil in tatsächlicher Hinsicht festgestellt hat (§ 118 Abs. 2 FGO).