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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 15 U 425/20

Der Kläger begehrt von der Beklagten die Anerkennung weiterer Unfallfolgen aus einem anerkannten Arbeitsunfall und die Gewährung einer Verletztenrente hieraus nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).

Fundstelle(n):
CAAAJ-33166

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