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Umsatzsteuer; Aktualisierung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses und Aufhebung überholter BMF-Schreiben
Bezug: BStBl 2001 II S. 76
Bezug: BStBl 2012 II S. 844
Bezug:
Bezug: BStBl 1994 I S. 195
Bezug: BStBl 2007 I S. 211
Bezug:
I. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom , BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das III C 2 – S 7104/19/10005 :003 (2023/0087496), BStBl 2023 I S. 314, geändert worden ist, wie folgt geändert:
Abschnitt 2.3 Abs. 4 wird wie folgt geändert:
Nach Satz 4 werden folgende Sätze 5 bis 7 eingefügt:
„5Finanzinvestoren, die (sanierungsreife) Gesellschaften erwerben, um sie nach erfolgter Sanierung gewinnbringend zu veräußern, sind insoweit Unternehmer. 6Der Erwerb und das Halten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung sind unabdingbare Voraussetzungen für die Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit. 7Die gesellschaftsrechtliche Beteiligung wird daher im unternehmerischen Bereich des Finanzinvestors gehalten.“
Der bisherige Satz 5 wird neuer Satz 8.
Abschnitt 10.6 Abs. 5 wird wie folgt geändert:
Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„1Bei der privaten Nutzung von Freizeitgegenständen (z. B. Wohnmobile, Wohnwagen, Sportboote, Sportflugzeuge) ist nur der Tei...BStBl 2001 II S. 76