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BSG Urteil v. - B 11 AL 33/21 R

Gesetze: § 159 Abs 1 S 2 Nr 4 SGB 3, § 159 Abs 1 S 2 Nr 5 SGB 3, § 159 Abs 2 S 1 SGB 3

Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme - Anknüpfung an Sperrzeit bei Ablehnung - Anforderung an eine ordnungsgemäße Rechtsfolgenbelehrung - Warnfunktion - Unwirksamkeit bei fehlender Angabe zum Sperrzeitbeginn

Leitsatz

1. Der Eintritt einer Sperrzeit bei Abbruch einer Maßnahme setzt in gleicher Weise eine Rechtsfolgenbelehrung voraus wie der Eintritt einer Sperrzeit bei deren Ablehnung.

2. Eine Rechtsfolgenbelehrung ist unwirksam, wenn sie nicht über den Beginn der drohenden Sperrzeit informiert.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2022:291122UB11AL3321R0

Fundstelle(n):
UAAAJ-33403

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