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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 21 AS 1977/19

Streitig ist die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II für den Zeitraum vom 1.4.2017 bis zum 30.9.2017 bzw. ab Beginn des Leistungsbezugs.

Fundstelle(n):
TAAAJ-33652

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