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BGH Beschluss v. - 4 ARs 2/21

Gesetze: § 61 Abs 1 S 2 Alt 2 IRG

Internationale Rechtshilfe: Antragsbefugnis einer drittbetroffenen juristischen Person bei einem Herausgabeersuchen der ausländischen Strafverfolgungsbehörde auf Grund einer Europäischen Ermittlungsanordnung

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:180822B4ARS2.21.0

Fundstelle(n):
NAAAJ-33693

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