Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Inkassokosten
Leitsatz
Beauftragt ein Gläubiger einen Inkassodienstleister mit der Einziehung einer - zunächst - unbestrittenen Forderung nach Verzugseintritt des Schuldners, sind dessen Kosten grundsätzlich auch dann in voller Höhe erstattungsfähig, wenn der Gläubiger aufgrund eines später erfolgten (erstmaligen) Bestreitens der Forderung zu deren weiteren - gerichtlichen - Durchsetzung einen Rechtsanwalt einschaltet.
Fundstelle(n): DB 2023 S. 639 Nr. 11 NJW 2023 S. 1368 Nr. 19 NJW 2023 S. 1371 Nr. 19 NJW 2023 S. 9 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 14/2023 S. 960 NWB-Eilnachricht Nr. 14/2023 S. 960 WM 2023 S. 692 Nr. 14 ZIP 2023 S. 531 Nr. 10 DAAAJ-33854