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BFH Urteil v. - VI R 49/20

Gesetze: EStG § 3 Nr. 45 Satz 1; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1; BGB § 117; BGB § 929 Satz 1; BGB § 930; AO § 41 Abs. 2; AO § 42 Abs. 1 Satz 1; AO § 42 Abs. 2 Satz 1;

Steuerfreiheit der Vorteile des Arbeitnehmers aus der Nutzung eines betrieblichen Telekommunikationsgeräts

(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit )

Leitsatz

NV: Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist auch dann nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon, durch dessen Nutzung die Telefonkosten entstanden sind, von dem Arbeitnehmer zu einem niedrigen, auch unter dem Marktwert liegenden Preis erworben hat und er das Mobiltelefon dem Arbeitnehmer unmittelbar danach wieder zur privaten Nutzung überlässt.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2022:U.231122.VIR49.20.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2023 S. 373 Nr. 4
NJW 2023 S. 10 Nr. 10
PAAAJ-33876

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