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BGH Urteil v. - IV ZR 133/21

Gesetze: § 115 Abs 1 S 1 VVG

(Zeitpunkt für die Erfüllung der Voraussetzungen des § 115 Abs. 1 S. 1 VVG)

Leitsatz

Die Voraussetzungen des § 115 Abs. 1 Satz 1 VVG müssen nur bei Bestehen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs vorliegen und können zu einem beliebigen Zeitpunkt vor Schluss der mündlichen Verhandlung eintreten.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:250123UIVZR133.21.0

Fundstelle(n):
DStR 2023 S. 14 Nr. 11
NJW 2023 S. 1773 Nr. 25
NJW 2023 S. 1809 Nr. 25
BAAAJ-34066

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