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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 10 R 2415/22

Gesetze: SGG § 87; SGG § 64; SGG § 67; SGB X § 37 Abs. 2 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Die Bekanntgabefiktion des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X gilt auch bei Ablage der betreffenden Postsendung in ein vom Empfänger unterhaltenes Postfach. Die Fiktion ist erst widerlegt, wenn Tatsachen substantiiert dargelegt werden, aus denen sich schlüssig die nicht entfernt liegende Möglichkeit ergibt, dass der tatsächliche Zugang des Verwaltungsakts erst nach dem vermuteten Zeitpunkt erfolgte.

Fundstelle(n):
PAAAJ-34083

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