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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 10 KR 929/19

Die Beteiligten streiten um einen Anspruch der Klägerin auf Kostenübernahme für eine Bauchdeckensstraffung (Abdominalplastik).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NAAAJ-34088

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