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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 4 R 217/22

Der Kläger begehrt anlässlich der Rentenanpassung zum 01.07.2020 insbesondere höhere Altersrente, zuletzt noch mindestens in Höhe von monatlich 1.131,24 Euro.

Fundstelle(n):
YAAAJ-34093

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