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BGH Urteil v. - I ZR 16/22

Gesetze: Art 3 Abs 1 Buchst a EUV 528/2012, Art 17 Abs 1 EUV 538/2012, § 3 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG

Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit eines Vertriebs eines zulassungspflichtigen Schädlingsbekämpfungsverfahrens mit generiertem Stickstoff ohne behördliche Zulassung - Stickstoffgenerator

Leitsatz

Stickstoffgenerator

In situ generierter Stickstoff, mit dem Schadorganismen bekämpft werden, ist ein Biozidprodukt im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:101122UIZR16.22.0

Fundstelle(n):
SAAAJ-34137

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