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BGH Urteil v. - V ZR 72/21

Gesetze: § 158 Abs 1 BGB, § 888 Abs 1 BGB, § 322 Abs 1 ZPO

Umfang der Rechtskraftwirkung eines wegen des fehlenden Eintritts von aufschiebenden Bedingungen klageabweisenden Urteils

Leitsatz

Die Rechtskraft eines Urteils, mit dem eine Klage wegen des fehlenden Eintritts von aufschiebenden Bedingungen als derzeit unbegründet abgewiesen wird, umfasst auch die Gründe des Urteils, wenn in ihnen die übrigen Anspruchsvoraussetzungen positiv festgestellt bzw. bejaht worden sind. Ist dies der Fall, kann die Klage im Folgeprozess nicht mit der Begründung abgewiesen werden, der Anspruch habe bereits im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Vorprozess aus anderen Gründen als denen des fehlenden Eintritts der aufschiebenden Bedingungen nicht bestanden (im Anschluss an , NJW 2022, 2754 Rn. 17 ff.).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:091222UVZR72.21.0

Fundstelle(n):
NJW 2023 S. 10 Nr. 10
NJW-RR 2023 S. 632 Nr. 9
ZIP 2023 S. 1045 Nr. 19
CAAAJ-34138

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