(Bemessung des Arbeitslosengeldes - einzuordnende Vereinbarung mit Arbeitgeber - Altersteilzeitvereinbarung - Teilzeitvereinbarung - Fortzahlung der Arbeitsvergütung unter Freistellung von der Arbeitstätigkeit - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe - Verlängerung des Bemessungszeitraumes gem § 150 Abs 2 S 1 Nr 5 iVm S 2 SGB 3 - Erhöhung des Bemessungsentgeltes bei Arbeitslosigkeit nach Altersteilzeit - Altersrentenberechtigung - Vereinbarkeit mit EU- und Verfassungsrecht - Zurückverweisung)
Tatbestand
Der Kläger begehrt höheres Arbeitslosengeld (Alg) für die Zeit vom 1.7. bis 24.9.2018. Im Streit ist die Höhe des zu berücksichtigenden Bemessungsentgelts.