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BSG Beschluss v. - B 12 BA 23/22 B

Gesetze: § 70 Nr 1 SGG, § 71 Abs 1 SGG, § 71 Abs 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 160a Abs 5 SGG, § 202 SGG, § 10 Nr 1 SGB 10, § 37 SGB 10, § 13 Abs 1 GmbHG, § 35 Abs 1 S 1 GmbHG, § 394 Abs 1 FamFG, § 86 ZPO, § 246 Abs 1 ZPO

Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Beteiligtenfähigkeit - GmbH - Löschung wegen Vermögenslosigkeit - Widerspruchs- und Klageverfahren gegen einen Betriebsprüfungsbescheid - Bekanntgabe des Verwaltungsakts vor der Löschung - Erteilung der Prozessvollmacht vor der Löschung - Fortsetzung des Rechtsstreits

Leitsatz

Eine wegen Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister gelöschte GmbH bleibt im Widerspruchs- und Klageverfahren gegen einen Betriebsprüfungsbescheid jedenfalls dann beteiligtenfähig, wenn ihr der Verwaltungsakt vor der Löschung bekanntgegeben wurde.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2022:131222BB12BA2322B0

Fundstelle(n):
JAAAJ-34166

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