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BGH Urteil v. - VIII ZR 356/21

Tatbestand

Die Beklagte ist ein Energieversorgungsunternehmen, das im Wohngebiet "Neues Schweizer Viertel" in Berlin Kunden mit Fernwärme beliefert. Sie bezieht die Fernwärme ihrerseits von der V                   AG (ab 2018 umfirmiert in V.                  AG; nachfolgend: V.      AG).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:180123UVIIIZR356.21.0

Fundstelle(n):
RAAAJ-34240

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