Elterngeld - nachgeburtliches Einkommen - Durchschnittsberechnung - alleinige Heranziehung von Bezugsmonaten mit positiven Einkünften - Möglichkeit der Begrenzung des Elterngeldantrags auf Bezugsmonate ohne Einkommenszufluss - monatsbezogene Betrachtungsweise - strenges Zuflussprinzip für alle Einkommensarten - Gleichbehandlung - Verfassungsrecht - Auszahlung für Urlaubs- und Gleitzeitabbau - keine anspruchsschädliche Erwerbstätigkeit im Bezugszeitraum - Nichtberücksichtigung von sonstigen Bezügen - endgültige Elterngeldfestsetzung - Ermittlung der tatsächlich zugeflossenen Einkünfte durch die Elterngeldbehörde - sozialgerichtliches Verfahren - Möglichkeit der Teilanfechtung eines ändernden Elterngeldbescheids - betragsmäßige Teilbarkeit - Änderung der (vorläufigen) Elterngeldbewilligung durch das Gericht - Verpflichtung der Elterngeldbehörde zur teilweisen Rückerstattung von bereits gezahlten Erstattungsbeträgen der Elterngeldberechtigten
Leitsatz
Bei der Berechnung des Elterngelds aus der Differenz zwischen dem vorgeburtlichen Einkommen und dem nachgeburtlichen Einkommen sind Bezugsmonate ohne oder nur mit negativen Einkünften der elterngeldberechtigten Person nicht zu berücksichtigen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2022:271022UB10EG420R0
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2023 S. 16 Nr. 44 NJW 2023 S. 3188 Nr. 43 NJW 2023 S. 3192 Nr. 43 OAAAJ-34254