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BFH Urteil v. - II R 26/21

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; GrEStG § 8 Abs. 1; GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1; FGO § 118 Abs. 2;

Grunderwerbsteuer - Gegenleistung

Leitsatz

NV: Die im Rahmen eines öffentlichen Wohnraumfördermodells vom Grundstücksverkäufer übernommene Verpflichtung, noch zu errichtende Wohnungen zu einem verbilligten Mietzins an Dritte zu überlassen, stellt keine grunderwerbsteuerbare Gegenleistung des Grundstückskäufers dar, wenn ihm im Rahmen des Gesamtkonzepts zugleich zinsgünstige Darlehen gewährt werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2022:U.231122.IIR26.21.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2023 S. 387 Nr. 4
DStR 2023 S. 10 Nr. 8
StuB-Bilanzreport Nr. 9/2023 S. 395
StuB-Bilanzreport Nr. 9/2023 S. 395
UVR 2023 S. 134 Nr. 5
UAAAJ-34278

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