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BFH Urteil v. - VII R 109/86 BStBl 1988 II S. 408

Gesetze: AO 1977 § 191 Abs. 1AO 1977 § 166AO 1977 § 37 Abs. 1AO 1977 § 218 Abs. 1AnfG § 2AnfG § 3 Abs. 1 Nr. 3

Der durch Duldungsbescheid in Anspruch genommene Anfechtungsgegner ist mit Einwendungen gegen einen bestandskräftig gewordenen Steuer- oder Haftungsbescheid ausgeschlossen

Leitsatz

Der durch Duldungsbescheid des Finanzamts in Anspruch genommene Gegner einer Anfechtung kann gegen den seiner Inanspruchnahme zugrunde liegenden Steuer- oder Haftungsbescheid keine Einwendungen erheben, die der Steuer- oder Haftungsschuldner bereits verloren hat. Mit Einwendungen gegen einen bestandskräftig gewordenen Steuer- oder Haftungsbescheid ist der duldungsverpflichtete Anfechtungsgegner mithin ausgeschlossen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 408
PAAAA-92544

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