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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 4 AS 184/21 B

Gesetze: § 45 Abs 1 RVG; Anl 1 Nr 3102 RVG; § 14 Abs 1 S 1 RVG

Leitsatz

Leitsatz:

Im Einzelfall ist bei unterdurchschnittlichem Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit eine Verfahrensgebühr von zwei Drittel der Mittelgebühr angemessen.

Fundstelle(n):
QAAAJ-34612

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