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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 4 AS 681/21 B

Gesetze: § 14 Abs 1 S 1 RVG

Leitsatz

Leitsatz:

Im Einzelfall ist bei deutlich unterdurchschnittlichem Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit durch Synergieeffekte bei der Bearbeitung neun paralleler Klageverfahren eine Verfahrensgebühr von einem Drittel der Mittelgebühr angemessen. Die Terminsgebühr ist im Einzelfall bei neun gleichzeitig verhandelten Verfahren in Höhe der Mindestgebühr angemessen.

Fundstelle(n):
AAAAJ-34613

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