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BGH Urteil v. - 5 StR 347/22

Gesetze: § 257c StPO, § 353 Abs 1 StPO

Revision der Staatsanwaltschaft zuungunsten des Angeklagten: Umfassende Aufhebung des Urteils durch das Revisionsgericht bei im Rahmen einer Verständigung abgelegtem Geständnis

Leitsatz

Hat eine zuungunsten des Angeklagten eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft allein zum Strafausspruch Erfolg, gebietet der Grundsatz des fairen Verfahrens, abweichend von § 353 Abs. 1 StPO auch den Schuldspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufzuheben, wenn dieser auf einem im Rahmen einer Verständigung nach § 257c StPO abgelegten Geständnis des Angeklagten beruht.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:231122U5STR347.22.0

Fundstelle(n):
NJW 2023 S. 10 Nr. 11
NJW 2023 S. 931 Nr. 13
NJW 2023 S. 934 Nr. 13
wistra 2023 S. 220 Nr. 5
LAAAJ-34644

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