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BFH Urteil v. - IV R 95/86 BStBl 1988 II S. 581

Gesetze: EStG 1977 § 4 Abs. 5 Nr. 2 Satz 2

Nachweis von Bewirtungskosten erfordert grundsätzlich die Angabe aller an der Bewirtung teilnehmenden Personen

Leitsatz

Zum Nachweis von Bewirtungsaufwendungen sind grundsätzlich alle am Bewirtungsvorgang teilnehmenden Personen in dem nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 Satz 2 EStG vorgeschriebenen Vordruck zu benennen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn dem Steuerpflichtigen nicht zugemutet werden kann, die Namen der bewirteten Personen festzustellen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 581
WAAAA-92598

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