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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 12 AS 493/19

Gesetze: SGB II § 22 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Gutachten zur Entwicklung von Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft erfüllt die vom BSG gestellten Mindestanforderungen an ein schlüssiges Konzept nicht, wenn für die Ermittlung der angemessenen Kosten nur die Nettokaltmiete zugrunde gelegt wurde. Dies gilt auch dann, wenn das JC die tatsächlichen kalten Betriebskosten in vollem Umfang übernommen hat.

Fundstelle(n):
TAAAJ-35019

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